Rechtsprechung
RG, 07.05.1931 - VI 615/30 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Über die Voraussetzungen einer wirksamen Auflassungserklärung vor dem Grundbuchamt. 2. Welche Gerichtsschreibereibeamte waren im Mai 1923 in Preußen zur Entgegennahme von Auflassungserklärungen zuständig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 132, 406
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.04.2016 - V ZR 73/15
Bestellung eines dingliches Vorkaufsrechts: Formerfordernis für die dingliche …
Da selbst die Auflassung nicht notariell beurkundet, sondern (nur) vor der zuständigen Stelle erklärt werden muss (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 1956 - V ZR 61/56, BGHZ 22, 312, 315 ff.; Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101, 1102; RGZ 99, 65, 67 ff.; 132, 406, 408), gilt dies erst recht für eine Einigung im Sinne von § 873 BGB, die nicht § 925 BGB unterfällt. - BGH, 05.12.1956 - V ZR 61/56
Wirksamkeit der Auflassung
Die Auflassung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Beurkundung (Bestätigung von RGZ 99, 65; 132, 406, [408]).Das Reichsgericht hat diese Auffassung in einer späteren Entscheidung (RGZ 132, 406 [408]) unter Ablehnung der gegenteiligen Ansicht von Güthe-Triebel (…6. Aufl. § 20 GBO Anm. 35) ausdrücklich bestätigt.
Der Senat hat deshalb keine Bedenken, der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 99, 65; 132, 406 [408]) zu folgen und sie auch dann anzuwenden, wenn die Beurkundung der Auflassung durch einen Notar wegen eines Ausschließungsgrundes der §§ 170, 171 FGG nichtig ist.
- KG, 20.01.2015 - 1 W 559/14
Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei formunwirksamer Auflassungserklärung …
- BGH, 24.05.1955 - V ZR 145/54
Rechtsmittel
Die Auflassung selbst bedurfte nämlich keiner Beurkundung, vielmehr genügte es, daß sie vor dem Notar erklärt wurde und sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über den Eigentumsübergang einig waren (RGZ 99, 65; 132, 406; RGRK BGB 10. Auf 1 § 925 Anm. 13;… Palandt BGB 12. Aufl. § 925 Anm. 3;… Westermann, Lehrbuch des Sachenrechts, 2. Aufl. § 77 unter II; a.M. KGJ 51, 142;… Güthe-Triebel GBO 6. Aufl. § 20 Anm. 35). - KG, 20.01.2015 - 1 W 560/14
Keine Auflassung auf der Grundlage einer nur öffentlich beglaubigten Erklärung!